Förderverein der Verkehrs-Versuchsanlage  
Horstwalde e. V.  
FKVV nach Kündigung der Verkehrs-Versuchsanlage  
Pressemitteilung 3/2024 vom 24.11.2024  
Aktuelle Situation  
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) kündigte mit Pressemitteilung vom  
30.09.2024 an, zum Jahresende 2024 keine Möglichkeiten mehr zu haben, eine Nutzung der  
Verkehrs-Versuchsanlage durch den Förderverein der Verkehrs-Versuchsanlage Horstwalde e. V.  
(künftig nur FKVV) in ihrer bisherigen Form fortzusetzen. Nach einer zweiten BAM-Pressemitteilung  
vom 17.10.2024 soll die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Organisationen des Zivil- und  
Katastrophenschutzes ausgebaut werden. Hierfür habe die BAM Verwaltungsvereinbarungen mit dem  
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie der Bundesanstalt  
Technisches Hilfswerk (THW) unterzeichnet.  
Kommentar FKVV  
Die Tatsache, dass der Schwerpunkt der Nutzung der Bundesliegenschaft aus Sicht der  
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) künftig in der Ausbildung und Schulung von  
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), z. B. BBK, THW, Polizeien von Bund  
und Ländern, Feuerwehren und Rettungsdienst liegen soll, begründet nicht im Geringsten eine  
Kündigung für FKVV.  
Der FKVV hat insbesondere in den letzten Jahren seine Aus- und Fortbildungen für die Feuerwehren  
deutlich ausgebaut. Inzwischen haben weit mehr als 200 Kameradinnen und Kameraden der  
Freiwilligen Feuerwehren an Samstagen ihre Ausbildung in sicherer Geländefahrt bekommen. Der  
FKVV hat bereits im August 2022 von sich aus Kontakt mit dem BBK aufgenommen und die Nutzung  
der Anlage für den Bevölkerungsschutz angeboten. Unterm Strich gibt es keine Nutzungsform der  
Verkehrs-Versuchsanlage, welche nicht auch auf Basis einer dauerhaften Kooperation oder einer  
Public-Private-Partnership (PPP) mit der BAM zu managen wäre.  
Die BAM stellt in ihren Verlautbarungen immer wieder fest, dass sie größten Wert auf die Einhaltung  
von Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere in den vorbeugenden Schutz vor Waldbränden legt. Der  
FKVV hat seit 2018 genau solch ein Sicherheitskonzept mit Schwerpunkt auf den vorbeugenden  
Schutz vor Waldbränden. Das Sicherheitskonzept ist mit allen externen Experten der umliegenden  
Gemeinden, den Forstverwaltungen von Bund/Land und mit dem Referat für Brand- und  
Katastrophenschutz des Landkreises TF abgestimmt. Nur eine Behörde hat das Konzept in der Phase  
der öffentlichen Beteiligung nicht kommentiert die BAM. Wie soll FKVV dann ein mit der BAM  
abgestimmtes Konzept vorlegen, wenn diese sich der Zusammenarbeit entzieht?  
Auch die Problematik der Munitionsbelastung hat FKVV im Sicherheitskonzept von Anfang an  
berücksichtigt und das Verlassen der zur Nutzung freigegebenen Waldwege stets verboten. Von  
Zeitzeugen und ehemaligen Mitarbeitern der BAM wissen wir, dass die Fläche von 1204 ha nie als  
Ganzes nach Munition und Waffen abgesucht wurde. In der Zeit 1958-1960 erfolgte eine Absuche  
aller Wald- und Verbindungswege, auch über das heutige Vertragsgebiet der FKVV hinaus. Ab 1960  
wurde das Gelände aus der Luft nach Bomben- und Granattrichtern sowie auffälligen Grabstellen  
abgesucht.  
Die BAM stellt in Ihrer Begründung gerne auch Synergien zur Entlastung der Steuerzahler in den  
Vordergrund. Niemand kann für den Steuerzahler ein solches technisches Denkmal kostengünstiger  
Betreiben als ein gemeinnütziger Verein wie der FKVV. Tatsache ist, in den letzten Jahren wurden  
ohne Belastung der Steuerzahler allein durch den Betrieb als „Lebendiges Denkmal“ mindestens  
140.000 € von FKVV-Kunden und Mitgliedern erwirtschaftet und via Förderverein ins Denkmal  
investiert. Der Betrag setzt sich in etwa zu gleichen Teilen aus Kosten für Material und Leistungen  
Dritter aus Nutzungsentgelt sowie aus der Arbeitszeit der ehrenamtlichen Helfer zusammen. Dafür  
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erhielt der FKVV 2016 auch den Denkmalpflegepreis des Landkreises Teltow-Fläming. An dieser  
Stelle scheint die BAM kein wirkliches Konzept zu haben. In einer kürzlich veröffentlichten  
Stellenausschreibung wurde ein Beauftragter der Verkehrsversuchsanlage, dotiert mit einer E 9a  
TVöD, gesucht. Solch eine Stelle kostet den Steuerzahler rund 60.000 Euro im Jahr. In dieser  
Stellenausschreibung wird auch nur vom Management der Verkehrs-Versuchsanlage und  
administrativer Unterstützung der Leitung des BAM-Testgeländes geschrieben. Auch hier vermisst der  
FKVV ein Konzept, denn wer soll z. B. an einem Samstag wenn Feuerwehrleute Zeit für eine Aus- und  
Fortbildung haben, auf dem Radlader Dienst machen, Streckenpflege betreiben und im Notfall helfen  
festgefahrene Fahrzeuge zu befreien. Wer soll mit viel manueller Arbeit den Bewuchs an den  
künstlichen Fahrmodulen fern halten, mit einem großen Radlader nach jeder Nutzung die Kontur der  
berühmten Parabeldünen erhalten und die verbindenden gut 8 km Waldwege für die folgenden Nutzer  
und die Forstarbeit pflegen und wieder herstellen?  
Der FKVV konnte seinerseits, ohne ein einzigen Euro vom Steuerzahler, allein durch die Einnahmen  
aus den Werkserprobungen und Präsentationen (Durchschnitt der letzten vier Jahre: 110 Tage=84 %  
der Gesamtnutzungszeit) zwei Mitarbeiter beschäftigen, das Denkmal pflegen und die  
Feuerwehrausbildung quersubventioniert zum Selbstkostenpreis anbieten.  
Da die BAM mit einer Klarstellungvom 17.10.2024 die gewerblichen Nutzungen z. B. durch die  
deutsche Automobil- und wehrtechnische Industrie nicht einbezieht, droht für den Industriestandort  
Deutschland der Verlust von einem firmenoffenen Großtestgelände inkl. professioneller Betreuung  
durch FKVV. Wie oben geschildert, sind die Automobil- und wehrtechnische Industrie die Hauptnutzer  
der Anlagen. Der FKVV sieht im Verhalten der BAM eine klare Verletzung vom Erlass des BMWK zur  
BAM vom 31.01.2022, denn nach Abs. 2 soll die BAM die Entwicklung der deutschen Wirtschaft  
fördern, indem sie die ihr aufgrund eines Gesetzes oder durch Erlass übertragenen Aufgaben  
ausführt. Werkserprobungen mit Kfz gehören nicht zum Tätigkeitsprofil der BAM. Gemeinsam könnten  
BAM und FKVV auf diesem Standort tatsächlich in Synergie leben und wirken.  
Was verlieren BAM, BBK, THW und andere ohne Beteiligung der FKVV?  
Automobil- und wehrtechnische Industrie verlieren ein neutrales und professionell betreutes  
Offroad-Testgelände für Werkserprobungen und Präsentationen  
Die Feuerwehrausbildung verliert einen im Programm ausbaufähigen Standort mit Personal,  
welcher Dank der Einnahmen von KMU/Industrie zum Selbstkostenpreis erfolgen kann  
Der Erhalt vom Denkmal und die Pflege der Parabeldünen  
Die künftigen Partner der BAM verlieren einen leistungsfähigen mobile Werkstattkomplex u. a.  
ausgerüstet mit zwei Hubbühnen (Lkw/Pkw) und einer Druckluftanlage  
Die vollumfängliche Betreuung an Wochenenden z. B. für das Ehrenamt im BOS-Bereich  
Die künftigen Nutzer verlieren zwei eigenständige, die Region abdeckende Sprechfunknetze  
und vier Direktfunkfrequenzen mit entsprechender Mobil- und Handfunktechnik  
In besonderen Lagen fehlen künftig zwei Tanklöschfahrzeuge und ein leistungsfähiger  
Radlader der FKVV als Unterstützung am Standort  
Die Nutzer verlieren einen Starkstromanschluss mit Zwischenzähler zum Betrieb mobiler Kfz-  
Ladetechnik, denn die BAM darf keinen Strom an Dritte verkaufen  
Die Region verliert insbesondere mit dem Wegfall der Werkserprobungen und Präsentationen  
wichtige Wirtschaftsimpulse im Hotel- und Gastgewerbe, im Handel und bei den Tankstellen  
Der Bundesforstbetrieb verliert einen Logistikpartner für die Gesellschaftsjagden,  
Weihnachtsbaumaktionen sowie bei Aufgaben der Verkehrssicherung  
Die Erledigung all dieser Aufgaben gehen in Zukunft zu 100 % zu Lasten der Steuerzahler.  
Kontakt:  
Förderverein der Verkehrs-Versuchsanlage Horstwalde e. V. (FKVV)  
OT Horstwalde, An der Düne 45  
15837 Baruth/Mark  
Telefon: (03 37 04) 6 61 04  
Telefax: (03 37 04) 6 56 12  
E-Mail: info@fkvv.de  
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