Förderverein der Verkehrs-Versuchsanlage  
Horstwalde e. V.  
Offener Brief an die Leitung der BAM  
„Integration FKVV in den Kreis der neuen BAM-Partnerschaften,  
Abstimmung der Eckpunkte der künftigen Zusammenarbeit ab 2025“  
Pressemitteilung 4/2024 vom 11.12.2024  
Dem Förderverein der Verkehrs-Versuchsanlage Horstwalde e. V. (FKVV) wurde völlig unerwartet in  
den laufenden Vertragsverhandlungen durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung  
(BAM) zum 31.12.2024 gekündigt. Nach bisher sieben Verlängerungen des Nutzungsvertrags von  
2005 und der Aussicht auf eine einvernehmliche Lösung nach Verlautbarung des BAM-Präsidenten  
vom 27.01.2023 in den Räumen des Paul-Löbe-Hauses, ist dieser Schritt für den FKVV nicht  
nachvollziehbar.  
Mit den BAM-Veröffentlichungen vom 30.09.2024, 17.10.2024, dem rbb-Interview für „Brandenburg  
aktuell“ sowie der BAM-Stellenausschreibung 269/24-2.1 gehen wir davon aus, dass es immer noch  
Schnittmengen für eine Zusammenarbeit BAM/FKVV in Synergie gibt. Es erscheint dem FKVV  
sinnvoll, vor Jahresfrist die indirekte Kommunikation via Medien durch eine direkte und konstruktive  
Konsenssuche zu ersetzen. Aus unserer Sicht gilt es, folgende Kernpunkte für eine künftige neu  
organisierte Zusammenarbeit am Standort abzustimmen:  
Nutzung von Objekten auf dem BAM Testgelände Technische Sicherheit (TTS)  
Die von BAM eingeräumte Mitwirkung an der Öffentlichkeitsarbeit zum Denkmal, bei der Aus- und  
Fortbildung von Rettungskräften und zur Betreuung von Kunden der Wirtschaft erfordert zur  
Durchführung und Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen den Zugang zu den in der Dienstkarte  
der FKVV eingetragenen Objekten/Prüfmodule der 500derter Reihe sowie zum Werkstattkomplex  
(Eigentum FKVV) innerhalb der Technischen Zone. Wie soll das künftig organisiert werden? Bleiben  
das Büro, die vom FKVV sanierten Nebenräume der Geschäftsstelle sowie die von FKVV möblierten  
zwei Besprechungsräume in Haus 501 nutzbar? Vorstellbar wäre eine gemeinsame Nutzung von  
Haus 501 mit den neuen Partnern der BAM, namentlich der Bundesanstalt für Bevölkerungsschutz  
und Katastrophenhilfe (BBK) und der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), denn diverse  
Räume stehen im Objekt ungenutzt zur Verfügung. An dieser Stelle möchten wir einen Vorschlag der  
BAM aus 2018 aufgreifen und für ein „Online-Belegungsportal Verkehrs-Versuchsanlage“ werben,  
welches zur internen und externen Terminfindung der unterschiedlichen Interessenträger dienen kann.  
Die vom BAM-Referat „Innerer Dienst“ in 2022 proklamierte alleinige Nutzung von Objekt 501 durch  
FKVV hat für uns keine Priorität. Die Mitnutzung der Einrichtungen in den Besprechungsräumen und  
der Teeküche durch Dritte könnte bei den anteiligen Betriebskosten von Haus 501 berücksichtigt  
werden.  
Betrieb der FKVV-Sprechfunknetze, Datennetz  
In 2018 hat die BAM aus Mangel an freier Sprechfunkkapazität und zum Schutz der Vertraulichkeit auf  
der BAM-Relaisfunkstelle den FKVV beauftragt, eine eigene Betriebsfunklösung vorzuhalten.  
Können/sollten die FKVV-Festfunkstellen auf dem ehemaligen Feuerwachturm bestehen bleiben?  
Wenn ja, könnte die BAM für die Projekt-Arbeit mit BBK und THW die FKVV-Relaisstellen z. B. via  
Reaktivierung der abgelegten eigenen analogen Sprechfunkgeräte der ersten Generation mitnutzen.  
Die anteiligen Betriebskosten der beiden Relaisfunkstellen könnten ideell bei den anteiligen  
Betriebskosten zum Haus 501 berücksichtigt werden. Für 2027 liegt beim FKVV bereits jetzt intern ein  
Konzept zur Migration zum digitalen Sprechfunk vor.  
Auf Anfrage stellte die BAM 2023 fest, dass eine Mitnutzung vom Wi-Fi-Knoten im Haus 501 via BAM-  
Gästenetz aus kapazitiven Gründen nicht möglich sei. Wenn künftig auch Dritte in BAM-Projekten das  
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Haus 501 nutzen sollten, böte sich erneut die Versorgung mit einem eigenen Glasfaseranschluss von  
Haus 501 an. Der FKVV könnte dieses Projekt technisch umsetzen, benötigt aber weiterhin die  
Bereitschaft der BAM bei der Mitnutzung vorhandener Infrastruktur.  
Werkserprobung und Präsentationen von Wirtschaftsunternehmen  
Wie mehrfach von FKVV erklärt, sind die Automobil- und wehrtechnische Industrie sowie deren  
Zulieferer die Hauptnutzer der Anlage. Gemäß Erlass des BMWK zur BAM vom 31.01.2022 nach  
Abs. 2 soll die BAM die Entwicklung der deutschen Wirtschaft fördern, indem sie die ihr aufgrund  
eines Gesetzes oder durch Erlass übertragenen Aufgaben ausführt. Werkserprobungen mit Kfz  
gehören nicht zum Tätigkeitsprofil der BAM. Gemeinsam könnten BAM und FKVV auf diesem  
Standort tatsächlich in Synergie leben und wirken, denn der volle Sicherheitsradius von bis zu 1,5 km  
um den Mittelpunkt vom Sprengplatz wird selten im Jahr aufgerufen. Damit könnte FKVV zwischen  
dem Eigenbedarf der BAM mit BBK und THW, die nach eigenen Angaben nur wenige Tage Nutzung  
der Verkehrs-Versuchsanlage prognostizieren, die Liegenschaft weiterhin intensiver zum Nutzen der  
deutschen Wirtschaft einsetzen. Die BAM als Hauptnutzer der Liegenschaft und Behörde im  
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), würde ihrer  
grundlegenden Aufgabe, die deutsche Wirtschaft zu fördern, besser gerecht werden. Die Einnahmen  
aus dieser Nutzungsform würde FKVV weiterhin der anteiligen Pflege des Denkmals und dessen  
Öffentlichkeitsarbeit, der Aus- und Fortbildung von Feuerwehren zum Selbstkostenpreis und dem  
Betrieb der Geschäftsstelle FKVV widmen.  
Erhaltung des Denkmals, Unterstützung Bundesforstbetrieb  
Die BAM wird nach eigener Aussage das Denkmal künftig in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt  
für Immobilienaufgaben (BImA) erhalten. Das Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und  
Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) erinnerte kürzlich, dass der Denkmalschutz und die  
daraus resultierenden Pflichten z. B. Instandhaltungsarbeiten nun der BAM/BImA obliegen. Wie soll  
jetzt konkret die Aufgabenteilung zwischen BAM/BImA und FKVV ausschauen? Vorstellbar wäre z. B.  
dass FKVV die laufende Pflege inkl. Kleinreparaturen übernimmt und BAM/BImA die schrittweise  
denkmalgerechte Sanierung der Module, angefangen mit den Steigungsbahnen 15 % und 20 %, denn  
BAM und Bundesbauamt haben hier eine über Jahre gewachsene Routine und Erfahrungen mit  
Großbaumaßnahmen auf dem BAM TTS. An den entsprechenden Bauberatungen sollten FKVV,  
BLDAM und die Untere Denkmalschutzbehörde Landkreis TF beteiligt werden.  
Der FKVV unterstützt den Bundesforstbetrieb Havel-Oder-Spree, Bundesforstrevier Horstwalde an  
ausgewählten Wochenenden im Jahr logistisch zu dessen Gesellschaftsjagden und zur  
Weihnachtsbaumaktion. Gerne würde FKVV auch diese Tradition fortführen.  
Technische Sicherheit, vorbeugender Brandschutz, Geheimhaltung, Geländepflege  
Die BAM unterstellt in den jüngsten Publikationen unterschiedliche Auffassungen zur Sicherheit beim  
Betrieb des TTS. Der FKVV ist gerne bereit den vorbeugenden Schutz vor Vegetationsbränden in  
Zusammenarbeit mit dem von der BAM im September 2024 bestellten Gutachter wieder  
aufzunehmen. Nach einer ersten vorläufigen mündlichen Einschätzung des Gutachters sei das FKVV-  
Sicherheitskonzept eine gute Grundlage. Der FKVV bietet zukünftig seine beiden Tanklöschfahrzeuge  
(TLF) in besonderen Lagen oder zu besonderen (Groß-)Versuchen der BAM zur Unterstützung an.  
Das bei FKVV bestehende Qualitäts-Management-Handbuch (QMH) zur inneren Organisation kann  
gerne auch gemeinsam mit der BAM ausgebaut werden. Der FKVV begrüßt einen fachlichen Dialog  
statt einer pauschalen Ablehnung von Dokumenten wie bisher durch die BAM praktiziert.  
Während das THW sicherlich einen leistungsstarken Radlader mit Personal auf dem TTS für die  
Nachbereitung der Strecken und der Dünenlandschaft in Bereitschaft halten kann, sieht FKVV noch  
kein Konzept, wie z. B. die BAM die denkmalgerechte Rekultivierung der Strecken und die  
Bergebereitschaft an den vielen Samstagen im Jahr zur Feuerwehrausbildung organisieren will. Der  
FKVV bietet auch hier eine Kooperation an, denn in Verbindung mit den Werkserprobungen und  
Präsentationen der Wirtschaftsunternehmen ist ohnehin ein entsprechender Radladereinsatz nach  
jeder Nutzung nötig. Die Verrechnung vom Personalaufwand und die anteiligen Miet- und  
Treibstoffkosten sollten später in der Phase der Feinabstimmung berücksichtigt werden.  
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Workflow und organisatorische Feinabstimmungen  
Die oben stehenden Punkte sind für eine kurzfristige grundsätzliche Abstimmung bis zum Jahresende  
2024 geeignet. Für den Fall, dass die BAM tatsächlich an den in diversen öffentlichen  
Verlautbarungen gemachten Zugeständnissen gegenüber FKVV festhalten möchte, sollte bis zum  
Jahresende 2024 eine Absichtserklärung (Letter of Intend) verfasst werden. Auf alle Fälle würde diese  
Zusammenarbeit den Steuerzahler wirklich entlasten.  
Das Jahresende ist aus unserer Sicht ein guter Zeitpunkt in ggf. gemeinsamen Pressemitteilungen der  
Öffentlichkeit und den externen Partnern von einem gemeinsamen organisatorischen Neubeginn auf  
der Verkehrs-Versuchsanlage zu berichten.  
Kontakt:  
Förderverein der Verkehrs-Versuchsanlage Horstwalde e. V. (FKVV)  
OT Horstwalde, An der Düne 45  
15837 Baruth/Mark  
Telefon: (03 37 04) 6 61 04  
Telefax: (03 37 04) 6 56 12  
E-Mail: info@fkvv.de  
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